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   LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18   

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https://dejure.org/2019,45312
LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18 (https://dejure.org/2019,45312)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15.04.2019 - 1 O 178/18 (https://dejure.org/2019,45312)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15. April 2019 - 1 O 178/18 (https://dejure.org/2019,45312)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 24 U 15/12

    Rechtsstellung des Leasingnehmers bei einem Kfz-Leasingvertrag mit

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18
    Denn der Leasingnehmer hat nicht "für einen bestimmten Wert des Gegenstandes einzustehen", sondern lediglich eine etwaige Wertminderung auszugleichen, die sich daraus ergibt, dass sich das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer nicht in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befindet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.10.2012 - I-24 U 15/12).

    Denn es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber solche Verträge aus dem Schutzbereich des Verbraucherkreditrechts rausnehmen wollte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.10.2012 - I-24 U 15/12).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18
    Die Nennung aller Voraussetzungen würde zu einer unübersichtlichen und unlesbaren Ansammlung an Pflichtangaben führen, die dem gesetzeszweck entgegenstünden (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, Rn. 22).
  • LG Ulm, 30.07.2018 - 4 O 399/17

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an Widerrufsbelehrung und

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18
    Die Darlegung sämtlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung kann daher nicht gefordert sein (so auch LG Ulm, Urteil v. 30.07.2018, Az. 4 O 399/17).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH zu Darlehenswiderrufsfällen, welche auf die hier zu entscheidende Konstellation wohl entsprechend zu übertragen ist, ist eine negative Feststellungklage dahingehend, dass die Bank ab dem Zugang der Widerrufserklärung keine Ansprüche mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung hat, zulässig (BGH, Urteil vom 16.05.2017, Az. XI ZR 586/15, Rn. 14 ff.).
  • LG Heilbronn, 24.01.2018 - 6 O 311/17

    Informationspflichten des Darlehensgebers bei einem Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18
    Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass lediglich auf die Voraussetzungen für den Zugang hinzuweisen ist, wenn solche Zugangsvoraussetzungen im Sinne von Zugangsbeschränkungen vorliegen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 24.1.2018 - Ve 6 O 311/17).
  • OLG Hamburg, 11.10.2017 - 13 U 334/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 15.04.2019 - 1 O 178/18
    Der Widerspruch in Bezug auf den vorangegangenen Satz ist dabei nicht zu vermeiden, weil die Beklagte sich bei Weglassen des vorangestellten Satzes der Schutzwirkung des Artikel 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB hätte begeben müssen, ebenso wie sie anstelle des eingesetzten Betrages von 0, 00 ? den Zinsbetrag ganz weggelassen hätte (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 11.10.2017, Aktenzeichen 13 U 334/16).
  • LG Darmstadt, 28.02.2020 - 2 O 187/19
    Die Nennung aller Voraussetzungen würde zu einer unübersichtlichen und unlesbaren Ansammlung an Pflichtangaben führen, die dem Gesetzeszweck entgegenstünden (vgl. zu alledem: LG Darmstadt, Urteil vom 15.04.2019, Az. 1 O 178/18 m. w. N.; zit. nach juris).
  • LG Darmstadt, 13.12.2019 - 2 O 147/19
    Die Nennung aller Voraussetzungen würde zu einer unübersichtlichen und unlesbaren Ansammlung an Pflichtangaben führen, die dem Gesetzeszweck entgegenstünden (vgl. zu alledem: LG Darmstadt, Urteil vom 15.04.2019, Az. 1 O 178/18 m. w. N.; zit. nach juris).
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